articles_in_issue Jänner 2015:

Welche Änderungen kommen im Jahr 2015?

Wir haben für Sie eine kleine Auswahl an Informationen zusammengestellt, die zum Jahreswechsel interessant sind.

Welche Unterlagen dürfen vernichtet werden?

Wie lange müssen Sie Ihre Buchhaltungsbelege aufbewahren?

Ist ein Lottogewinn steuerpflichtig?

Ob Sie nach einem Gewinn den gesamten Betrag behalten können, hängt davon ab, wo Sie genau gewonnen haben.

Umlaufvermögen bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern

Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnern werden die Betriebseinnahmen den Betriebsausgaben gegenübergestellt.

Anmeldung Dienstnehmer

Dienstnehmer müssen vor dem Arbeitsantritt dem zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet werden.

Meldepflichten im Februar

Meldungen ans Finanzamt

Klasse statt Masse

Erfolgreich sein durch Spezialisierung – das wird in unserer globalisierten Welt für Unternehmer immer mehr zum Thema.

Welche Änderungen kommen im Jahr 2015?

Wir haben für Sie eine kleine Auswahl an Informationen zusammengestellt, die zum Jahreswechsel interessant sind.

Änderungen ab 1.1.2015:

Ab Frühling (voraussichtlich): Einheitliches Gewerberegister

Zum Jahresende wurde das neue Gewerbeinformationssystem Austria (GISA) von der Regierung beschlossen. Bisher gab es 14 dezentrale Gewerberegister, deren Daten an das bestehende zentrale Gewerberegister übermittelt wurden. Durch das neue System sollen elektronische Gewerbeanmeldungen dadurch in ganz Österreich möglich werden. Der Weg zur Behörde bleibt dem Anmelder dann erspart. GISA soll auch e-government-Funktionen enthalten, die Unternehmer z.B. bei Standortverlegungen und Betriebsstätteneröffnungen nutzen können.

Auflösungsabgabe 2015

Bei Kündigung eines Arbeitnehmers muss, wenn keine Ausnahmeregelung zutrifft, eine Auflösungsabgabe bezahlt werden. Die Abgabe wird jedes Jahr erhöht. Im Jahr 2015 beträgt sie € 118,00.

Bausparprämie

Die Bausparprämie für das Jahr 2015 beträgt wieder 1,5 % der prämienbegünstigt geleisteten Bausparkassenbeiträge.

Keine Änderung: Verzugszinsen Sozialversicherung

Die Verzugszinsen in der Sozialversicherung betragen für das Jahr 2015 unverändert 7,88 % p.a.

Stand: 22. Dezember 2014