Nachfrist für die Voranmeldung für den Energiekostenzuschuss von 16. – 20. Jänner 2023
Weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen möglich
Weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen möglich
Viele Änderungen in unterschiedlichen Steuergesetzen sind zu beachten
Mit dem Teuerungsentlastungspaket III kommt es zu einer jährlichen Valorisierung
Bei der Anschaffung oder Herstellung von neuen Wirtschaftsgütern ist die neue steuerliche Investitionsförderung zu prüfen
Die Umsatzgrenze der Kleinunternehmerpauschalierung wurde erhöht
Vorsorgeuntersuchungen helfen nicht nur bei der Früherkennung von Krankheiten
Aufbewahrungsfristen für Bücher, Aufzeichnungen, Belege und Geschäftspapiere
Insbesondere für jene Abläufe, die immer funktionieren müssen, ist eine entsprechende Vorbereitung erforderlich
Die Frist für die Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss (Förderzeitraum Februar – September 2022) endete grundsätzlich am 28.11.2022. Laut Website der aws (Austria Wirtschaftsservice GmbH – www.aws.at ) ist eine weitere Voranmeldung zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen innerhalb einer Nachfrist von 16. – 20. Jänner 2023 möglich (vorbehaltlich der Änderung der Förderrichtlinie).
Die aufgrund der Nachfrist anzupassende Förderrichtlinie war bei Onlinestellung dieses Artikels noch nicht veröffentlicht. Diese Informationen sind von Stand 21.12.2022 und können sich ändern. Weitere und detailliertere Informationen zum Energiekostenzuschuss für Unternehmen finden Sie auf der Homepage der aws (https://www.aws.at/ukraine-krieg-sonder-foerderungsprogramme/aws-energiekostenzuschuss/).
Stand: 28. Dezember 2022