articles_in_issue Mai 2018:

Wie erfährt die Finanz von Kapitalabflüssen?

Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen.

Registrierkasse: Wie funktioniert der laufende Betrieb?

Nach Erstellung und Prüfung des Startbelegs beginnt der laufende Betrieb.

Was ist bei Managerversicherungen steuerlich zu beachten?

Manager, Geschäftsführer und Prokuristen sehen sich zunehmend mit persönlichen Haftungsfragen konfrontiert.

Was ist die Grundsteuer?

Von der Politik werden gelegentlich Vermögenssteuern thematisiert.

Umsatzsteuer: Was ist eine Großreparatur bei Gebäuden?

Der Begriff „Großreparatur“ wurde nun vom Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung genauer definiert.

Wie kann ich meine Abgaben entrichten?

So sind z. B. Zahlungen mit Scheck möglich, eine Hingabe von Wechsel jedoch explizit nicht.

Was ist eine Blockchain?

Im Geschäftsleben treten, wenn für Geschäfte ein gewisses Vertrauen notwendig ist, oft Vermittler auf, zu denen die Geschäftspartner Vertrauen haben.

Wie erfährt die Finanz von Kapitalabflüssen?

Mit der Steuerreform 2015 wurde auch das sogenannte Kapitalabfluss-Meldegesetz geschaffen. Dieses Gesetz verpflichtet unter anderem alle Banken, Kapitalabflüsse ab mindestens € 50.000,00 von Konten oder Depots natürlicher Personen an das Bundesministerium für Finanzen zu melden. Ausgenommen von dieser Meldepflicht sind z. B. Kapitalabflüsse von Geschäftskonten oder Anderkonten von Rechtsanwälten, Notaren und Wirtschaftstreuhändern.

Kapitalabflüsse, im Sinne dieser Reglung, sind:

Auch Umwidmungen eines bestehenden Kontos in ein Geschäftskonto sowie die Überweisung von einem Privatkonto auf ein Geschäftskonto stellen Kapitalabflüsse dar.

Um mögliche Umgehungsmodelle zu vermeiden, besteht auch Meldepflicht, wenn der Kapitalabfluss in mehreren Vorgängen, zwischen denen offenkundig eine Verbindung gegeben ist, getätigt wurde.

Die Bank hat die entsprechende Meldung jeweils bis zum letzten Tag des auf den Kapitalabfluss folgenden Monats abzugeben.

Zudem müssen Banken auch Zuflüsse auf Konten und Depots von natürlichen Personen oder liechtensteinischen Stiftungen ab € 50.000,00 melden, wenn sie getätigt wurden aus der Schweiz zwischen dem 1.7.2011 und dem 31.12.2012 oder aus Liechtenstein zwischen dem 1.1.2012 und dem 31.12.2013.

Die Finanz prüft nun verstärkt diese Meldungen und fordert oft standardmäßig eine Vielzahl an Unterlagen ein.

Stand: 25. April 2018

Bild: Olga Gorchichko - Fotolia.com