Coronavirus: Welche Beihilfen wurden zuletzt erweitert?
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
Im Folgenden einige der wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesänderung.
Der einfachste Start in die Selbständigkeit ist die Gründung eines Einzelunternehmens.
Im Zuge der Neuorganisation der Finanzverwaltung hat mit 1.1.2021 auch das neu geschaffene Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) seine Arbeit aufgenommen.
Der Finanzminister hat nun die Lohnkontenverordnung entsprechend geändert.
Im Folgenden finden Sie einen Überblick zu Fundstellen im Internet zu einigen wichtigen Corona-Zuschüssen.
Eine qualifizierte elektronische Signatur hat die gleiche Rechtswirkung wie eine handschriftliche Unterschrift und erfüllt das rechtliche Erfordernis der Schriftlichkeit.
Um die Wirtschaft angesichts der anhaltenden Corona-Pandemie weiterhin zu stützen, hat die Bundesregierung zuletzt eine Erweiterung der nachstehenden Corona-Beihilfen beschlossen.
Um besonders betroffene Unternehmen mit mehr Liquidität auszustatten, wird der Ausfallsbonus für die Monate März und April 2021 wie folgt erhöht:
Weiterführende Informationen zum Ausfallsbonus erhalten Sie unter https://www.fixkostenzuschuss.at/ausfallsbonus/.
Für Betriebe in ausgewählten Branchen, die seit November von Öffnungsbeschränkungen betroffen sind, gibt es einen neuen Kurzarbeitsbonus in Höhe von bis zu € 1.000,00. Im Rahmen dieser Förderung erhalten Arbeitgeber einen Zuschuss von bis zu € 825,00 pro beschäftigter Person, für welche der Kurarbeitsbonus beantragt wird. Die Beschäftigten selbst erhalten jeweils € 175,00 netto von ihrem Arbeitgeber als einmalige Abgeltung für ihren Einkommensverlust. Die betroffenen Branchen sind auf der Homepage des BMF angeführt und umfassen insbesondere:
Als branchenspezifische Unterstützung können Gastgärtenbetreiber im Rahmen der „Gastgärtenoffensive“ eine Investitionsprämie von 20 % für Investitionen in die Schaffung zusätzlicher oder Attratkivierung bestehender Verabreichungsplätze im Freien erhalten. Die förderbaren Kosten müssen dabei mindestens € 5.000,00 und dürfen höchstens € 100.000,00 betragen. Die Gastgartenförderung beläuft sich auf mindestens € 1.000,00 und ist mit € 20.000,00 gedeckelt. Die Abwicklung wird durch die Österreichische Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) erfolgen.
Weiterführende Informationen zur Gastgartenförderung erhalten Sie unter https://www.sichere-gastfreundschaft.at.
Diese Informationen sind auf dem Stand vom 26.4.2021 und können sich kurzfristig ändern. Tagesaktuelle und weiterführende Informationen erhalten Sie unter den jeweils angeführten Internetadressen.
Stand: 27. April 2021