articles_in_issue Oktober 2022:

Energiekostenzuschuss – Wer darf auf einen Zuschuss hoffen?

Unterstützung für energieintensive Unternehmungen

Leistungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft: Welcher Umsatzsteuersatz ist bei kurzfristiger Vermietung anwendbar?

Neue Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes

Wie wurden der Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen angepasst?

Auch die Finanz erhöht die Zinsen

Was ist bei der Rechnungskorrektur in der Umsatzsteuer zu beachten?

Was ist zu tun, wenn die Rechnung für Zwecke der Umsatzsteuer falsch ausgestellt wurde?

Wie sind Antiquitäten in Büroräumlichkeiten steuerlich zu beurteilen?

Wie ist die Rechtsauffassung der Finanz?

Voraussichtliche ASVG-Werte für 2023

Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG

Was bedeutet Factoring?

Der Verkauf von Kundenforderungen kann zusätzliche Liquidität bringen

Wie wurden der Zinssatz bei Stundungs-, Anspruchs-, Aussetzungs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen angepasst?

Die Höhe der Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ist vom jeweils geltenden Basiszinssatz abhängig. Der Basiszinssatz verändert sich entsprechend dem von der Europäischen Zentralbank auf ihre Hauptrefinanzierungsoperationen angewendeten Zinssatz.

Veränderungen von insgesamt weniger als 0,5 Prozentpunkten seit der jeweils letzten Änderung des Basiszins-satzes bleiben dabei außer Betracht. Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2022 wurde nun auch eine eigene Verzinsungsregelung für bestimmte Sachverhalte im Bereich der Umsatzsteuer geschaffen.

Nach einer Erhöhung am 27.7.2022 gelten nach einer weiteren Erhöhung mit Wirksamkeit ab 14.9.2022 nun neu folgende Zinssätze:

Basiszinssatz 0,63 %
Stundungszinsen 2,63 %
Aussetzungszinsen 2,63 %
Anspruchszinsen 2,63 %
Beschwerdezinsen 2,63 %
Umsatzsteuerzinsen 2,63 %

Stand: 27. September 2022

Bild: Jo Panuwat D - stock.adobe.com