Für welche Produkte und Dienstleistungen wird die Umsatzsteuer erhöht?
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz.
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden gilt weiterhin der alte Steuersatz.
Die Unterlagen sollten griffbereit und gesondert aufbewahrt werden. So wird auch sichergestellt, dass die Beamten bei einer Kontrolle nur diese Unterlagen einsehen.
Im Zuge der Steuerreform werden auch einige Absetz- und Freibeträge geändert.
Ab 1.1.2016 kommen in diesem Bereich einige Änderungen.
Mitarbeitermotivation funktioniert nur, wenn der Mitarbeiter von sich aus mehr leisten will!
Der Normalsteuersatz in der Umsatzsteuer beträgt in Österreich 20 %, der ermäßigte Steuersatz bisher 10 % (in manchen Fällen 12 %). Im Zuge der Steuerreform wurde ein neuer Steuersatz von 13 % eingeführt. Dieser gilt z. B. für
Bei folgenden Umsätzen wird die USt erst ab 1.5.2016 erhöht:
Auf Umsätze, die zwischen dem 1.5.2016 und dem 31.12.2017 ausgeführt werden und für die eine Buchung und An- oder Vorauszahlung vor dem 1.9.2015 vorgenommen wurde, gilt weiterhin der alte Steuersatz.
Auch für Leistungen von Theater-, Musik- und Gesangsaufführungen sowie von Museen, botanischen Gärten oder Tierparks gilt noch der Steuersatz von 10% – für Umsätze, die vor dem 1.5.2016 durchgeführt werden.
Stand: 30. August 2015