articles_in_issue Juni 2025:

ViDA-Richtlinie offiziell verabschiedet

Umfassende Anpassungen im Bereich der Mehrwertsteuer.

Welche steuerlichen Änderungen soll das Budgetbegleitgesetz 2025 bringen?

Umfangreiche Änderungen insbesondere in der Grunderwerbsteuer.

Deutschland erteilt Homeoffice-Betriebsstätte weitestgehend Absage

Deutsche Finanzverwaltung nimmt umfassend zur Homeoffice-Betriebsstätte Stellung.

Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer

Melde- und Nachweispflichten für ausländische Subunternehmer.

Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit

Neues Weiterbildungsmodell tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Wie hoch wird einmal meine Pension sein?

Aktuelle und künftige Pensionsansprüche online einsehen.

Tipps zur Vermeidung von Mikromanagement

Engagierte Mitarbeiter brauchen oft mehr Freiraum.

Deutschland erteilt Homeoffice-Betriebsstätte weitestgehend Absage

Werden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im ausländischen Homeoffice grenzüberschreitend für ihre Arbeitgeberin bzw. ihren Arbeitgeber tätig, so stellt sich die Frage, ob durch diese Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice eine ertragsteuerliche Betriebsstätte begründet wird. Anders als Österreich hat Deutschland zur Frage der Homeoffice-Betriebsstätte nunmehr sehr klar Stellung bezogen. 

Deutsche Rechtsansicht

Die deutsche Finanzverwaltung hat im Rahmen eines BMF-Schreibens (BMF-Schreiben vom 5.2.2024) eine umfassende Klarstellung zur Homeoffice-Betriebsstätte vorgenommen. Nach Ansicht der deutschen Finanzverwaltung begründen Tätigkeiten im arbeitnehmereigenen Homeoffice in der Regel keine Betriebsstätte des Arbeitgebers. Dies gilt selbst in nachfolgenden Fällen:

Entsprechend dieser Rechtsauffassung wird die überwiegende Anzahl der Homeoffice-Fälle keine ertragsteuerliche Betriebsstätte aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung begründen.

Zu beachten ist, dass diese deutsche Rechtsauffassung allerdings nicht oder nur bedingt auf Geschäftsführungsorgane im Homeoffice anwendbar ist.

Stand: 25. Mai 2025

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