articles_in_issue Mai 2023:

Neue Regelungen zur SV-Pflicht bei grenzüberschreitendem Homeoffice

Wo unterliegt ein Dienstnehmer im ausländischen Homeoffice der SV-Pflicht?

Was ist die Zusammenfassende Meldung?

Bei bestimmten Auslandssachverhalten ist eine zusätzliche Meldung erforderlich.

Vorsteuererstattung aus Drittländern für 2022 bis 30.6. beantragen!

Versäumen Sie nicht diese Frist!

Umsatzsteuer: Wo ist eine sonstige Leistung steuerbar?

Es ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer oder Nicht-Unternehmer ist.

Neuer Richtwertmietzins seit 1.4.2023 – Neue Sachbezugswerte ab 2024

Deutliche Anhebung in allen Bundesländern.

Wie hoch sind die Jahreskosten eines Nettogehalts?

Mitarbeitergespräch: Netto-Brutto-Jahreskosten Tabelle.

Wie hoch ist der Zinssatz bei der Finanz?

EZB und somit auch die Finanz erhöhen die Zinsen.

Wie kann Controlling bei einem Klein- oder Mittelbetrieb eingeführt werden?

Auch bei KMUs bringt Controlling wichtige Informationen für das Management.

Richtlinie für den Energiekostenzuschuss 1 für das 4. Quartal 2022

Auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice wurde die Richtlinie zum Energiekostenzuschuss 1 für Unternehmen veröffentlicht.

Umsatzsteuer: Wo ist eine sonstige Leistung steuerbar?

Werden sonstige Leistungen (Dienstleistungen) im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten erbracht, so ist es wichtig festzustellen, in welchem Land der Umsatz steuerbar ist.

Hier ist zu unterscheiden, ob der Leistungsempfänger Unternehmer ist (B2B – Business-to-Business-Leistungen) oder Nicht-Unternehmer (B2C - Business-to-Customer-Leistungen).

Als Unternehmer für diese Fragestellung gilt entsprechend dem Umsatzsteuergesetz (UStG),

Wird die Leistung an einen Unternehmer erbracht, so regelt die Generalklausel, dass die sonstige Leistung an jenem Ort steuerbar ist, an dem der Leistungsempfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerort). Wird die Leistung an einen Nicht-Unternehmer erbracht, so gilt der Ort, an dem der (leistende) Unternehmer sein Unternehmen betreibt.

Diese Grundregel ist immer anzuwenden, außer es handelt sich um eine sonstige Leistung, für die eine Sonderregel vorhanden ist, wie zum Beispiel für

Dieser Artikel bietet nur einen Überblick über die diesbezüglichen, zum Teil sehr komplexen Regelungen des Umsatzsteuergesetzes. Bei Dienstleistungen im Zusammenhang mit Auslandssachverhalten empfiehlt es sich jedenfalls eine konkrete individuelle Beratung in Anspruch zu nehmen.

Stand: 26. April 2023

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