articles_in_issue November 2014:

Wie können Sie jetzt noch Steuern sparen?

Vieles muss unbedingt noch vor dem 31.12. erledigt werden (für Bilanzierende gilt dies, wenn sich das Wirtschaftsjahr mit dem Kalenderjahr deckt).

Änderung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen

Elektronisch erbrachte Dienstleistungen, Telekommunikations- sowie Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sind am Empfängerort steuerpflichtig.

Warum jetzt noch in Wohnbauanleihen investieren?

Heuer gab es eine Änderung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag.

ASVG-Sozialversicherungswerte für 2015 (voraussichtlich)

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbständig beschäftigten Personen in Österreich.

Anmeldung Dienstnehmer: Ist eine nachträgliche Erhebung der Finanzpolizei zulässig?

Neue Mitarbeiter müssen rechtzeitig vor dem Arbeitsbeginn angemeldet werden.

Mit einem Plan aus der Krise kommen

Jedes Unternehmen hat auch schlechte Zeiten zu meistern, wie z.B., wenn ein Produkt nicht so angenommen wird, wie erwartet oder Kunden nicht zahlen.

Warum jetzt noch in Wohnbauanleihen investieren?

Heuer gab es eine Änderung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag. Neben bestimmten abnutzbaren Anlagegütern sind nur mehr Wohnbauanleihen begünstigte Wirtschaftsgüter – alle anderen Wertpapiere nicht mehr.

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag

Übersteigt der Gewinn € 30.000,00, steht einerseits jedenfalls der Grundfreibetrag in Höhe von € 3.900,00 zu, andererseits kommt ein investitionsbedingter Gewinnfreibetrag hinzu, der davon abhängig ist, in welchem Umfang dieser mögliche Gewinnfreibetrag durch begünstigte Investitionen im jeweiligen Betrieb gedeckt ist.

Seit 2013 ist der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag gestaffelt und beträgt:

Begünstigte Investitionen

Dazu zählen Investitionen in:

Wird die Behaltefrist von vier Jahren nicht eingehalten, hat eine Nachversteuerung des in Anspruch genommenen Freibetrags zu erfolgen.

Achtung genaue Dokumentation

Es ist genau zu dokumentieren, für welche Wirtschaftsgüter (und in welcher Höhe) der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag in Anspruch genommen wird. Kann der Finanz keine genaue Dokumentation vorgelegt werden, kann dies dazu führen, dass der Freibetrag nachzuversteuern ist.

Stand: 30. Oktober 2014