articles_in_issue November 2025:

Steuertipps zum Jahresende

Wie können Sie bis Jahreswechsel noch Steuern sparen?

Wie ist die neue Teilpension geregelt?

Die neue Teilpension als flexible Beschäftigungsform im Alter.

Laufende Kontrolle des Postfaches im Unternehmensserviceportal

Kein Zugriffsrecht der steuerlichen Vertretung auf Klientenpostfach.

Voraussichtliche SV-Werte 2026

Deutlicher Anstieg bei der Höchstbeitragsgrundlage.

Klarstellungen des BMF zur Steuerfreiheit von Trinkgeldern

Überarbeitung der Lohnsteuerrichtlinien zur Trinkgeldregelung.

Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich?

(Geringfügiger) Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit ab 1. Jänner 2026 nur noch in Ausnahmefällen.

Nationalrat beschließt Erhöhung des Investitionsfreibetrages

Die Bundesregierung hat bereits Anfang September angekündigt, den Investitionsfreibetrag im Zeitraum vom 1. November 2025 bis 31. Dezember 2026 auf 20 % bzw. 22 % anzuheben.

Zuverdienst während der Arbeitslosigkeit – künftig auch weiterhin möglich?

Bis dato konnten Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe in Österreich bis zur Geringfügigkeitsgrenze (im Jahr 2025 = € 551,10 pro Monat) dazuverdienen, ohne ihren Anspruch auf das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe zu verlieren. Im Zuge des Budgetbegleitgesetzes 2025 wird ab 1.1.2026 die Möglichkeit des Zuverdienstes neben dem Arbeitslosengeld bzw. der Notstandshilfe massiv eingeschränkt, sodass dies künftig nur noch in wenigen Ausnahmefällen weiterhin möglich ist.

Neuregelung ab 1.1.2026

Ab 1.1.2026 ist ein Zuverdienst bei Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe nur noch in nachfolgenden Ausnahmefällen möglich:

Werden die genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine geringfügige Beschäftigung rechtzeitig beendet werden, damit ab Jänner 2026 weiterhin Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe besteht.

Stand: 28. Oktober 2025

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