articles_in_issue Februar 2026:

Last-Minute-Änderung bei den Überstunden und beim Feiertagsarbeitsentgelt

Geänderter Überstundenfreibetrag und angekündigte Änderung zum Feiertagsarbeitsentgelt.

Luxusimmobilien im Fokus

Neue umsatzsteuerliche Regelungen für die Vermietung von Luxusimmobilien.

Verschärfte Auslegung des VwGH zum Mantelkauftatbestand

Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend für den Mantelkauftatbestand.

Neueste Aussagen der OECD zur Homeoffice-Betriebsstätte

Keine Homeoffice-Betriebsstätte bei Nutzung im Arbeitnehmerinteresse.

Haftung eines Geschäftsführers im Insolvenzverfahren

Worauf müssen Entscheidungsträger im Insolvenzverfahren achten?

Vereinfachungen für Registrierkassenbetreiber beschlossen

Abänderungsantrag zum Abgabenänderungsgesetz 2025 bringt Erleichterungen für Registrierkassenbetreiber.

Achtung: Check aller geringfügigen Dienstverhältnisse mit Jahresbeginn

Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze birgt Gefahr des Verlustes des Geringfügigkeitsstatus.

Achtung: Check aller geringfügigen Dienstverhältnisse mit Jahresbeginn

Für das Jahr 2026 beträgt die Geringfügigkeitsgrenze im Bereich der Sozialversicherung wie im Vorjahr € 551,10 monatlich. Unterschreitet der monatliche Bezug die Geringfügigkeitsgrenze, so sind Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zwar in der Unfallversicherung versichert, verfügen allerdings über keine Pflichtversicherung in der Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung. Wird die Geringfügigkeitsgrenze hingegen überschritten, so unterliegt der Arbeitnehmer der Vollversicherungspflicht, was zu entsprechenden Beitragsabzügen auch für die Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung im Rahmen der monatlichen Lohnabrechnung führt.

Kollektivvertragliche Erhöhungen beachten

Durch die mit Jahresbeginn erfolgenden kollektivvertraglichen Erhöhungen steigt oftmals der Stundenlohn, während die Geringfügigkeitsgrenze im Jahr 2026 unverändert bleibt. Dadurch entsteht ein hohes Risiko, dass geringfügig Beschäftigte, bei gleichbleibender Arbeitszeit, die monatliche Geringfügigkeitsgrenze von € 551,10 überschreiten und dadurch ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis entsteht.

Handlungsempfehlung

Um ein ungewolltes Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze zu vermeiden, empfiehlt sich daher folgende Vorgehensweise:

Stand: 27. Januar 2026

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