Last-Minute-Änderung bei den Überstunden und beim Feiertagsarbeitsentgelt
Geänderter Überstundenfreibetrag und angekündigte Änderung zum Feiertagsarbeitsentgelt.
Geänderter Überstundenfreibetrag und angekündigte Änderung zum Feiertagsarbeitsentgelt.
Neue umsatzsteuerliche Regelungen für die Vermietung von Luxusimmobilien.
Gesamtbild der Verhältnisse entscheidend für den Mantelkauftatbestand.
Keine Homeoffice-Betriebsstätte bei Nutzung im Arbeitnehmerinteresse.
Worauf müssen Entscheidungsträger im Insolvenzverfahren achten?
Abänderungsantrag zum Abgabenänderungsgesetz 2025 bringt Erleichterungen für Registrierkassenbetreiber.
Einfrieren der Geringfügigkeitsgrenze birgt Gefahr des Verlustes des Geringfügigkeitsstatus.
Wird Personal grenzüberschreitend für eine Arbeitgeberin bzw. für einen Arbeitgeber im ausländischen Homeoffice tätig, so stellt sich dabei die Frage, ob durch diese Tätigkeiten im ausländischen Homeoffice eine ertragsteuerliche Betriebsstätte für den Arbeitgeber im Ausland begründet wird. Viele Staaten, wie auch Österreich, folgen diesbezüglich den Aussagen der OECD zur Auslegung des Betriebsstättenbegriffs. Am 19.11.2025 hat die OECD die aktuelle Fassung des OECD-Musterkommentars veröffentlicht und hierzu wesentliche Klarstellungen vorgenommen.
Das österreichische BMF hat sich in seiner Auslegung den aktualisierten Aussagen der OECD zur Homeoffice-Betriebsstätte bereits angeschlossen und am 4.1.2026 eine entsprechende Information dazu in der Findok veröffentlicht.
Stand: 27. Januar 2026