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Langzeit-Kurzarbeits-Bonus ab jetzt beantragbar

Wer hat Anspruch auf den neuen Langzeit-Kurzarbeits-Bonus?

Wie ist die neue lohnsteuerfreie Gewinnbeteiligung geregelt?

Die Steuerreform brachte eine neue Möglichkeit, Mitarbeiter steuerschonend am Gewinn zu beteiligen.

Verkürzung der Vorsteuerkorrektur bei Übertragung von Wohnungseigentum

Neuregelung der Vorsteuerkorrektur bei der Übertragung von Wohnungseigentum.

Wie sind bestimmte Gewinne aus Schulderlässen steuerlich begünstigt?

Eine gesetzliche Änderung bringt mehr Klarheit.

Neuregelung der Besteuerung von Reiseleistungen in der Umsatzsteuer

Welche Änderungen bringt die neue Margenbesteuerung bei Reiseleistungen?

Sind Bewirtungskosten steuerlich abzugsfähig?

Können Bewirtungskosten steuerlich abgezogen werden?

Wie wird die thermisch-energetische Sanierung von Gebäuden und der Ersatz von fossilen Heizungssystemen steuerlich gefördert?

Neue Sonderausgaben durch die Steuerreform

Wie gelingt eine erfolgreiche Kooperation?

Tipps für einen gemeinsamen Weg von Unternehmen

Neuregelung der Besteuerung von Reiseleistungen in der Umsatzsteuer

Mit Wirksamkeit ab 1.1.2022 erfolgte eine umfangreiche Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Reiseleistungen. Bis dato war lediglich bei Reiseleistungen an Nichtunternehmer nur die Differenz zwischen dem Reiseverkaufspreis und den bezogenen Reisevorleistungskosten, die sogenannte Marge, der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Diese Bestimmung wurde nunmehr auch auf unternehmerische Leistungsempfänger ausgerollt. Die wesentlichen Änderungen betreffend Reiseleistungen in der Umsatzsteuer umfassen zudem nachfolgende Bereiche:

Ausweitung der Leistungsempfänger

Die sogenannte Margenbesteuerung, wonach nur die Differenz zwischen dem Reiseverkaufspreis und den bezogenen Reisevorleistungen der Umsatzsteuer unterliegt, findet seit 1.1.2022 auch bei Unternehmern als Leistungsempfänger Anwendung, womit diese Regelung beispielsweise auch bei Betriebsausflügen anwendbar sein kann. Damit die Bestimmung allerdings greift, bedarf es einer Inanspruchnahme von Reisevorleistungen durch den leistenden Unternehmer, für welche diesem allerdings kein Vorsteuerabzug zusteht.

Definition einer Reiseleistung

Damit eine Reiseleistung im Sinne dieser Bestimmung vorliegt, ist es erforderlich, dass der die Reise erbringende Unternehmer ein Bündel von Einzelleistungen erbringt, welches zumindest eine Beherbergungs- und Beförderungsleistung umfasst. Eine einzelne Leistung genügt für das Vorliegen einer Reiseleistung nur dann, wenn es sich um eine von einem Dritten erbrachte Beherbergungsleistung handelt. Als Reiseleistungen gelten jedenfalls:

Wegfall der Schätzungsvereinfachung

Ebenfalls wurde im Rahmen der Neuregelung die bis dato bestehende Schätzungsvereinfachung gestrichen. Entsprechend dieser Bestimmung konnte die der Umsatzsteuer unterliegende Marge wahlweise mit 10 % des Reiseverkaufspreises inkl. Umsatzsteuer geschätzt werden. Diese Vereinfachung ist nunmehr seit 1.1.2022 nicht mehr anwendbar, womit sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer jedenfalls aus der Differenz zwischen dem Reiseverkaufspreis und den bezogenen Reisevorleistungskosten ergibt.

Stand: 30. März 2022

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